Hautarztpraxis Prof. Dr. B. Melnik

und H. Hariry

 

Sprechstunden

Allergologie

Ambulantes Operieren

Balneophototherapie

Berufskrankheiten

Haut- u. Geschlechts- krankheiten 

Hautkrebsvorsorge

Individuelle Gesundheitsleistungen

Laboruntersuchungen

Laserbehandlungen

Lichttherapie

Medizinische Kosmetik

Onkologie

Proktologie

Umweltmedizin

Venenleiden

neues thema

_____

Praxisinhaber

Das Team

Praxisausstattung

Praxisstandort

 

 

Lichttherapie

Zur Lichttherapie entzündlicher Hautkrankheiten wie Neurodermitis (endogenes Ekzem), Schuppenflechte (Psoriasis), Akne, Sonnenallergien, Parapsoriasis, Knötchenflechte (Lichen ruber) und anderen selteneren Hautkrankheiten sind wir mit einer computer-gesteuerten Ganzkörperlichtkabine ausgestattet, die wahlweise das kurzwellige Breitspektrum UV-B, das langwellige Breitsprektrum UV-A und deren individuelle, auf Ihren Krankheitsfall abgestimmte Kombinationen von UV-A und UV-B abstrahlt. Diese Kabine darf nur vom Personal bedient werden. Die Helferin programmiert die Lichtkabine mit der jeweils angeordneten UV-Dosis Ihres Arztes und zeichnet die Einstellung in der Karteikarte ab. Auch Sie sollten stets über Ihre UV-Dosis und Bestrahlungszeit informiert sein, um Dosisverwechslungen (z.B. durch namensgleiche "Doppelgänger" in der Praxis) zu vermeiden. Sollte bei einer Dosissteigerung eine leichte Hautrötung auftreten, ist vor der nächsten Bestrahlung zur Dosisanpassung der behandelnde Arzt zu kontaktieren.

Wirkungen und Vorteile der UV-Therapie

Die UV-Therapie stellt als anti-entzündliche und juckreizlindernde Maßnahme bei zahlreichen Hautkrankheiten eine unverzichtbare Basistherapie dar. Sie führt in den Wintermonaten häufig auch zu einer Verbesserung der psychischen Stimmungslage und des Allgemeinbefindens. Bei chronischen Hautkrankheiten wie Neurodermitis und Psoriasis kann durch die UV-Therapie die Verwendung von Kortison oder anderen nebenwirkungsreichen Medikamenten reduziert werden.

Wichtige Sicherheitshinweise zur UV-Therapie

Unerwünschte Nebenwirkungen der UV-Therapie, die Sie vom Sonnenbrand her kennen und meist durch UV-B ausgelöst werden, lassen sich durch die gewissenhafte Einstellung der Lichtgeräte und Ihre Mitarbeit und Kontrolle vermeiden. Hierzu einige technische Erklärungen: Innerhalb der Ganzkörperbestrahlungskabine wechseln je 2 UV-A-Röhren mit einer UV-B-Röhre ab. Sie erkennen die UV-B-Röhre an einer roten Banderole in Röhrenmitte. Wird mit einer Kombination von UV-A und UV-B behandelt, so schalten sich die UV-B-Röhren mit der roten Banderole meist als erste Röhren nach ca. 10 bis 30 Sekunden Bestrahlungszeit automatisch ab, die UV-A-Röhren (keine Banderole) bleiben noch einige Minuten weiter in Betrieb. Dies entspricht dem normalen Behandlungsverlauf. Bei einer reinen UV-A-Bestrahlung schalten sich die UV-B-Röhren nicht ein. Umgekehrtes gilt für eine reine UV-B-Bestrahlung.

Stellen Sie sich bitte immer in die Mitte der UV-Kabine, um einen gleichen Abstand zu allen UV-Röhren zu haben. An den Haltegriffen können Sie sich während der Bestrahlung festhalten. Für Patienten die unter  Beklemmungen leiden ist wichtig zu wissen, dass die UV-Kabine nach oben offen und die Tür immer geöffnet ist und Sie jederzeit die Kabine verlassen können. Sollten einmal unerwartet Kreislaufprobleme auftreten, können Sie mit einem Notknopf die Kabine abschalten. Die Helferinnen halten sich immer in Ihrer Nähe auf und werden auf Zuruf Ihnen sofort behilflich sein.

Sollten einmal Röhren der UV-Kabine ausgefallen sein, melden Sie dies bitte umgehend der Rezeption, so dass wir die ausgefallenen Röhren ersetzen können. Die Qualität Ihrer UV-Therapie leidet bei einem Ausfall von bis zu 4 Röhren nicht, da der eingebaute Computer die tatsächliche emittierte UV-Intensität misst und bei Ausfall einiger Röhren die Bestrahlungszeit automatisch entsprechend verlängert.

UV-Teilkörperbestrahlungen

Neben den UV-Ganzkörperbestrahlungen führen wir auch Teilkörperbestrahlungen der Kopfhaut (UV-Kamm für Kopfhautpsoriais und Kopfhautekzem), der Hände und Füße bei Psoriasis und chronischen Hand- und Fußekzemen durch. Bei manchen Akneformen hat sich auch eine UV-Bestrahlung der Gesichtshaut bewährt. Auch bei diesen Bestrahlungen muss die UV-Schutzbrille getragen und die Einnahme lichtsensibilisierender Medikamente berücksichtigt werden.

UV-Schutzbrille und Merkblatt sind Pflicht!

Bei jeder UV-Bestrahlung ist es eine absolute Notwendigkeit, dass Sie die ausliegende UV-Schutzbrille während der gesamten Bestrahlungszeit tragen. Ferner sollten Sie die aushängenden Sicherheitshinweise zur UV-Therapie gewissenhaft lesen. Sollte Ihnen vom behandelnden Arzt vor Ihrer ersten UV-Therapie unser Sicherheitsmerkblatt einmal nicht ausgehändigt worden sein, können Sie es von den Rezeptionskräften erhalten. 

Unerwünschte Lichtempfindlichkeit durch Medikamente und Johanniskraut

Wir weisen darauf hin, dass Sie während der UV-Therapie keine Medikamente einnehmen dürfen, die zu einer verstärkten Lichtempfindlichkeit führen. Meist sind diese "phototoxischen" und "photoallergischen" Nebenwirkungen im Beipackzettel der Medikamente vermerkt. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie jedoch vor jeder UV-Bestrahlung uns alle Medikamente mitteilen, die Sie ständig und auch sporadisch einnehmen. Medikamentenumstellungen vom Hausarzt während der Bestrahlungstherapie sind typische Tücken für eine unerwartet auftretende erhöhte Lichtempfindlichkeit. Typische Medikamente, die zu erhöhter Lichtempfindlichkeit führen, sind Entwässerungstabletten (Furosemid, Thiazide wie Dytide H) oder Kombinationspräparate gegen Bluthochdruck als auch Antibiotika wie Tetrazykline und Sulfonamide. Es gibt viele weitere Medikamente, die die Lichttherapie ungünstig beeinflussen: Phenothiazine, Nalidixinsäure, Naproxen, Benoxaprofen, Piroxicam u.a. Aber auch Kräutertees, Bronchialtees mit Huflattich, ausgiebiger Genuß von Selleriesalat und vor allem das in der Winterzeit gegen depressive Verstimmung häufig verwandte Johanniskraut führen zu erhöhter und unberechenbarer Lichtempfindlichkeit. Diese Pflanzenprodukte müssen während er UV-Therapie abgesetzt werden. 

PUVA-Therapie

Soll aus medizinischen Gründen bewusst die Lichtempfindlichkeit der Haut gesteigert werden, so stehen uns die Möglichkeiten der oralen PUVA-Therapie und ambulanten Bade-PUVA-Therapie zur Verfügung (s. Balneophototherapie). Den alten Ägyptern war schon bekannt, dass manche Hautkrankheiten durch Auftragen lichtsensibilisierender Pflanzenextrakte, die sog. Psoralene enthalten, in Kombination mit anschließender Sonnenlichtexposition geheilt werden konnten. Dieses jetzt mit dem Kunstwort PUVA standardisierte Behandlungsverfahren ist die kontrollierte Anwendung eines Lichtsensibilisators (P=Psoralen) in Verbindung mit UV-A-Bestrahlung (= PUVA). Die betroffenen Hautstellen wie bei Psoriasis an den Händen und Fußsohlen werden mit einer psoralenhaltigen Salbe 1 Stunde vor der UV-A-Bestrahlung bestrichen. 

Bade-PUVA

Bei ausgedehnteren Flächen hat sich die Bade-PUVA (Balneophototherapie) sehr bewährt, da das Psoralen, ein Extrakt aus der Knorpelmöhre, über das Badewasser innerhalb von 15 Minuten Badezeit in die Haut eingebracht wird. Hierbei ist keine innerliche Medikamentenbelastung nötig. Es entsteht auch keine Lichtempfindlichkeit der Augen nach der Therapie. Das psoralenhaltige Badewasser darf jedoch während des Bades nicht in die Gesichtshaut und Augen gelangen. Mit der Bade-PUVA können darüber hinaus deutlich höhere Psoralenkonzentrationen in der Haut erreicht werden als mit der oralen, magen- und augenbelastenden Einnahme von Psoralen als Medikament (Meladinine Tbl.).

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen entgegen einer europaweiten Entwicklung zur ambulanten Balneophototherapie seit Dezember 1999 die ambulante Bade-PUVA von Neurodermitis und  Psoriasis nicht mehr als ambulante Leistung. Hier müssen wir auf die orale PUVA-Therapie zurückgreifen. 

Orale PUVA

Bei der oralen PUVA-Therapie wird das Medikament Meladinine Tbl. 2 Stunden vor der UV-A-Bestrahlung in bestimmter Relation zum Körpergewicht eingenommen. Nachteilig ist die eintretende Lichtempfindlichkeit der Augen, die die Verordnung einer teuren UV-Schutzbrille erforderlich macht, die die Kosten der ambulanten Bade-PUVA im Einzelfall bereits überwiegt. Nach Einnahme der Meladinine-Tabletten bleiben Augen und Haut während des gesamten Tages lichtempfindlich. Die UV-Lichtschutzbrille mit Seitenschutz muss während des gesamten Tages nach Einnahme der Meladinine-Tabletten getragen werden und stellt eine Einschränkung der Straßenverkehrstauglichkeit dar. Magenempfindliche Patienten sollten die Meladinine-Tabletten mit Milchspeisen einnehmen. Magen-Darm-Beschwerden zählen zu den häufigsten Nebenwirkungen der Meladinine Tabletten. Weiteren Kontraindikationen der oralen PUVA-Therapie sind schwere Leber- und Nierenfunktionsstörungen wegen der unvorhersehbaren Verstoffwechselung des Medikamentes, ferner Stillzeit und Schwangerschaft

Die ohne systemische Nebenwirkungen anwendbare Bade-PUVA ist auch in der Schwangerschaft möglich. Nach Bade-PUVA und oraler PUVA darf am Behandlungstag kein Sonnenstudio aufgesucht werden. Auch Sonnenbäder im Freien sind strengstens zu meiden.

Für Kassenpatienten, die die Kosten der  Bade-PUVA privat übernehmen wollen, bieten wir das Verfahren weiterhin als individuelle Gesundheitsleistung an. Meist lässt sich ein akuter Schub einer Neurodermitis oder Psoriasis durch 10 bis 15 Anwendungen abfangen.

Photo-Sole-Therapie

Die Photo-Sole-Therapie zählt zu den wirksamsten ambulanten Verfahren für den überwiegenden Teil von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis und chronischen Verläufen der Neurodermitis. Nach einem 15 minütigen Folienbad in einer 5%-25% Solelösung erfolgt die anschließende Bestrahlung mit UV-B bei Psoriasis und UV-A und UV-B bei chronischen Ekzemen. Die Photosoletherapie wird derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wir bieten dieses ambuante Verfahren der Balneophototherapie weiterhin unseren Patienten als individuelle Gesundheitsleistung an. Die privaten Krankenversicherer übernehmen die Leistung.

Kontraindikationen gegen eine UV-/PUVA-Therapie

Zustand nach malignem Melanom (schwarzer Hautkrebs); Zustand nach Entfernung anderer lichtabhängiger Hauttumoren wie Stachelzellkarzinome, Basalzellkarzinome, chronischer Lichtschaden der Haut mit aktinischen Keratosen; Zustand nach Arseneinnahme; Bestehen zahlreicher Muttermale (>50), dysplastisches Nävussyndrom, Xeroderma pigmentosum; Zustand nach einer anderen Tumorerkrankung wie Brustkrebs; Autoimmunerkrankungen wie Lupus erythematodes, Dermatomyositis, Pemphigus vulgaris; Porphyrien, Morbus Darier, aktinische Porokeratose. Über weitere Risiken und Kontraindikationen der UV- und PUVA-Therapien informiert Sie Ihr behandelnder Arzt.

Verhalten im Notfall bei UV-Überdosierung

Sollte eine unerwartete Überdosierung oder Überempfindlichkeit der Haut nach einer UV-Bestrahlung oder PUVA-Therapie in Form von Hautrötungen, Juckreiz, Brennen der Haut oder Auftreten kleiner Bläschen eingetreten sein, betreiben Sie bitte keine Eigentherapie, sondern setzen sich direkt mit der Praxis oder dem ärztlichen Notdienst (Tel. 05241/19292) in Verbindung. Kommen Sie unmittelbar in unsere Praxis oder in die vom ärztlichen Notdienst mitgeteilte diensthabende Praxis. Durch Verabreichung von Kortison- und Diclofenac-Tabletten und kortikoidhaltige Kühlmilch können stärkere, unerwünschte UV-Reaktionen meist gelindert oder abgefangen werden. Ihre sofortige Reaktion ist in einem solchen Fall sehr wichtig, da durch eine unnötige Behandlungsverzögerung die Situation schlechter zu behandeln ist.

 


Copyright © 2003-2005  Melstar Designz
Stand: 03. Januar 2003 15:51